Rechtsprechung
KG, 14.09.2018 - 21 U 63/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10 Abs 6 WoEigG, § 433 BGB
Wohnungseigentum: Aktivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für Erfüllungsansprüche ihrer Mitglieder aus den jeweils geschlossenen Erwerberverträgen mit dem Veräußerer; Grenzen der Rechtsfähigkeit als Verband - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Pflicht zur Eigentumsverschaffung an einem Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.04.2016 - 91a O 35/15
- KG, 14.09.2018 - 21 U 63/16
- BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Auszug aus KG, 14.09.2018 - 21 U 63/16
Die danach gegebene Rechtsfähigkeit kommt dem Verband Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu (…Hügel/Elzer/Hügel/ WEG § 10 Rn. 209, beck-online), d. h. sie ist dabei nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH NZM 2016, 387, beck-online).Die dinglichen Grundlagen fallen somit nicht in den Bereich der teilrechtsfähigen Gemeinschaft (BGH NZM 2016, 387, beck-online; BGH NJW-RR 2012, 1036, beck-online).
Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BGH in ZfIR 2016, 459 entgegen, wonach die Wohnungseigentümer grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen können.
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum …
Auszug aus KG, 14.09.2018 - 21 U 63/16
Die dinglichen Grundlagen fallen somit nicht in den Bereich der teilrechtsfähigen Gemeinschaft (BGH NZM 2016, 387, beck-online; BGH NJW-RR 2012, 1036, beck-online).
- AG Berlin-Charlottenburg, 25.04.2018 - 75 C 7/18
Zulässigkeit einer Prozessstandschaft durch einen Vorbereitungsbeschluss
In der Berufungsinstanz erteilte das Kammergericht (21 U 63/16) am 21. November 2017 Hinweise mit Bedenken u.a. hinsichtlich der Aktivlegitimation, wobei wegen des genauen Wortlauts auf Blatt 69 f. der Gerichtsakten verwiesen wird.Ausweislich der Hinweise des Kammergerichts (21 U 63/16) hat überdies auch dieses Bedenken nicht hinsichtlich der Anspruchsentstehung als solches geäußert.